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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der NRT Norddeutsche Rohrreinigung + Umwelttechnik e. K., Inhaber Nickie-Oliver Schiller als Auftragnehmer (im Folgenden: NRT) und ihrem Auftraggeber (im Folgenden: AG). Sie gelten auch dann, wenn in späteren Verträgen hierauf nicht explizit Bezug genommen wird. Abweichende AGB des AG werden zurückgewiesen. Diese werden nur dann Vertragsinhalt, wenn NRT deren Geltung explizit zustimmt.

II. Mitwirkung des Auftraggebers

Der AG hat NRT alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen sofern bekannt bzw. vorhanden  auf Verlangen von NRT zur Verfügung zu stellen, insbesondere vorhandene Pläne des Rohr- und Leitungssystems sind NRT zur Kenntnis zu bringen.

Besondere Arbeitserschwernisse oder -erleichterungen, die dem AG bekannt sind oder sein müssen, z. B. die Existenz einer Hebeanlage, vorhandene Schäden, von den Planunterlagen abweichende Ausführungen des Rohr- und Leitungssystems, anlässlich der Ausführung des Auftrages besonders gefährdende Materialien (z. B. Kunststoff, Blei, poröses oder altersschwaches Material), steckengebliebene Werkzeuge, Verwendung chemischer Rohrreinigungsmittel, dem AG bekannte Rohreinbringungen wie Klebstoffe, Scherben, Steine, Beton, Gips und Wurzeln, das Vorhandensein verdeckter Kontrollöffnungen und Ähnliches, hat der AG frühestmöglich vor Arbeitsbeginn NRT mitzuteilen. Das Gleiche gilt für alle früheren Misserfolge von Arbeiten zur Lösung des aktuellen Problems an der Anlage. Für die Dauer der Arbeiten an der Anlage ist der AG im Interesse von Erfolg und Schadensverhütung verpflichtet, den Mitarbeitern von NRT Zugang zu allen Teilbereichen der Anlage zu verschaffen, z. B. zu allen Entwässerungsgegenständen in den verschiedenen Räumen und Geschossen. Außerdem hat der AG sicherzustellen, dass während dieser Zeit die gesamte Anlage nicht benutzt wird. Schließlich muss der AG unverzüglich nach Ausführung kontrollieren, ob etwas zu beanstanden sein sollte.

Der AG stellt zudem sicher, dass die Anfahrt, Aufstellung und Abfahrt der technischen Geräte von NRT auf einer befestigten, zur Bewegung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen geeigneten Zufahrt möglich ist. Sofern für die Zufahrt auf Werksgelände, Grundstücke, Häuser, Keller etc. Genehmigungen zum Befahren oder zum Betreten erforderlich sein sollten, so hat der AG auf seine Kosten die Genehmigungen einzuholen. Der AG hat ggf. auch auf eigene Kosten den Gefahrenbereich freizuräumen, in dem NRT tätig wird. Ist dieses nicht möglich, hat er NRT bzw. deren Mitarbeiter auf das Risiko einer möglichen Beschädigung von Gegenständen im Bereich der Anfahrt, Arbeitsfläche und Abfahrt hinzuweisen.

III. Arbeitsausführung und Dokumentationen

Die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunktes, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt im Rahmen des erteilten Auftrages allein NRT. NRT kann sich dabei zur Ausführung des Auftrages geeigneter Dritter bedienen.

Bei der Durchführung von Entsorgungsmaßnahmen sind die Feststellungen des Abnehmers der Abfälle zu deren Art und Menge auch verbindlich für AG und NRT.
Die Arbeiten werden von NRT nach dem anerkannten Stand der Technik sowie nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.

Soweit der Auftrag Arbeiten zur Reinigung, Verstopfungsbeseitigung und Hindernisbeseitigung sowie TV-Inspektion und TV-Ortung zum Gegenstand hat, kann NRT für einen Erfolg keine Gewähr übernehmen, da dieser durch Mängel der örtlichen Gegebenheiten (im Folgenden: Mängel der Anlage), insbesondere den Aufbau und den Zustand des Rohrleitungssystems sowie den Zugangsmöglichkeiten beeinflusst und ggf. verhindert werden kann. Bei allen Anlagen können Hindernisse, wie z. B. Beschädigungen des Rohrleitungssystems, fehlende oder falsche Anschlüsse vorliegen, welche auch vor Arbeitsbeginn nicht erkennbar sind.

Sofern NRT im Rahmen der Auftragsdurchführung Unterlagen erstellt (z. B. Dokumentationen von TV-Befahrungen, Prüfprotokolle etc.) so bleiben diese Unterlagen bis zur Bezahlung durch den AG im Eigentum von NRT und dürfen ohne Zustimmung von NRT nicht Dritten überlassen werden, sofern nicht ein anderes vereinbart wurde.

IV. Tiefbau

Sollten im Rahmen der Vertragsdurchführung durch NRT Tiefbauarbeiten erforderlich werden, also insbesondere ein Erdaushub und sollte sich hinsichtlich des Erdaushubs unter Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ergeben, dass der Erdaushub für einen Wiedereinbau und Verdichtung nicht geeignet ist, so hat aufgrund der zwingenden gesetzlichen Vorschriften ein Bodenaustausch stattzufinden. Die Kosten für die Verprobung des Erdaushubes, die ggf. anfallenden Kosten für die Entsorgung und Beschaffung des neuen Verdichtungsmaterials trägt der AG.
Sollte zur Durchführung des Auftrages ein Erdaushub durch NRT erforderlich sein, so ist der AG verpflichtet, vor Arbeitsbeginn die vom Grundstückseigentümer einzuholende Kampfmittelfreiheitsbescheinigung vorzulegen.

V. Gewährleistung

Sofern NRT nach den gesetzlichen Vorgaben gewährleistungspflichtig ist, gilt folgendes:
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, nachdem sie erkannt worden sind oder jedenfalls erkennbar waren, von dem AG gegenüber NRT schriftlich zur Anzeige zu bringen. Im Falle des Vorliegens eines Mangels hat der AG ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung durch NRT zu geben. Nur in dringenden Fällen, wie etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der AG den Mangel selbst und durch Dritte beseitigen lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.

Ist die Nacherfüllung durch NRT fehlgeschlagen, ist der AG berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten. Bei nur geringfügigen Vertragsabweichungen oder nur geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.

VI. Fälligkeit der Vergütung

Die Fälligkeit der Vergütung für die Leistung von NRT richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen. NRT weist darauf hin, dass ein unserer geleisteten Arbeit entsprechender Teil der Vergütung sowie ein Ersatz unserer in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen auch dann zur Zahlung fällig ist, wenn infolge eines Mangels der Anlage oder infolge einer vom AG für die Ausführung erteilten Anweisung unsere Leistung in schlechter Qualität ausführbar oder unausführbar geworden ist und kein von uns zu vertretender Umstand daran mitgewirkt hat.

VII. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Soweit der AG Verbraucher ist, ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer im Preis enthalten. Die Forderungen von NRT gegenüber dem AG sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall kein gesondertes Zahlungsziel mit dem AG vertraglich vereinbart wurde. Kommt der AG mit einer Zahlung in Verzug, werden für jede Mahnung Kosten in Höhe von € 10,00 berechnet. Im Verzugsfalle ist NRT berechtigt, Forderungen gegenüber dem AG mit 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Dem AG bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, NRT sei ein Schaden nicht entstanden oder dieser Schaden sei niedriger, als geltend gemacht.
Die Aufrechnung durch den AG ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des AG ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

VIII. Haftung

Hat NRT nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet NRT beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der AG der Firma NRT nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Unabhängig von einem Verschulden des AG bleibt eine etwaige Haftung von NRT bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit

IX. Übertragbarkeit

NRT ist berechtigt, sämtliche sich aus dem Vertrag mit dem AG ergebenden Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des AG auf Dritte zu übertragen.

X. Datenspeicherung

Der AG wird darauf hingewiesen, dass NRT personenbezogene Daten ihrer AG / Kunden, insbesondere Name, Adresse, Bankverbindung sowie Daten aus der Vertragsdurchführung zu Zwecken der Vertragsverwaltung, Durchführung und Abwicklung elektronisch speichert. Alle Daten werden vertraulich behandelt und insbesondere nicht an Dritte weitergegeben.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von NRT in Hamburg. Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus einem Vertragsverhältnis zwischen NRT und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ergebenen Streitigkeit ist Hamburg.

XII. Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich zu fixieren. Das gilt auch für Ergänzungen, Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen, ebenso wie für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

XIII. Widerruf und Dringlichkeit

Bei außerhalb von Geschäftsräumen mit NRT geschlossenen Verträgen, bei denen der AG Verbraucher ist, kann dem AG ein Widerrufsrecht zustehen, vgl. nachstehende Widerrufsbelehrung. NRT weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Widerrufsrecht dann nicht besteht, wenn der AG NRT ausdrücklich aufgefordert hat, eine dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeit vorzunehmen, § 312 g Abs. 2 Nr. 11 BGB.

XIV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit insgesamt hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall eine unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem mit dem Vertrag verfolgten Ziel am nächsten kommt.


Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen mit Verbrauchern geschlossenen Verträgen

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (NRT Norddeutsche Rohrreinigung + Umwelttechnik e. K., Hermann-Buck-Weg 1 in 22309 Hamburg, Telefon: 040-6963230, E-Mail: info@nrt-hh.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (www.nrt-hh.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für Diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet haben, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster Widerrufsformular

An
NRT Norddeutsche Rohrreinigung + Umwelttechnik e. K.
Hermann-Buck-Weg 1
22309 Hamburg

Hiermit widerrufe ich / widerrufen wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung.

Bestellt am / erhalten am (*): …………………………………………………………………
Vertragsnummer / Angaben zur Dienstleistung / Datum des Vertragsschlusses: …………………………………………………………………
Vor- und Nachname des / der Verbraucher (*): ………………………………………………
Anschrift der/des Verbrauchers (*): ……………………………………………………………
Ort und Datum: ……………………………………………………………………………………
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):___________________________­­­­­­­­­­­_____________
(*) Unzutreffendes streichen.

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